Bürgerhilfe Langenselbold

 
 

Informationen für aktive Mitglieder (Helfer/-innen) 

 

Der Erfolg unseres Projekts „Bürgerhilfe“ hängt entscheidend davon ab, dass viele Bürger bereit sind, sich sozial zu engagieren. Die Helfer sind das Kapital für die erfolgreiche Umsetzung der Idee von der kommunalen Nachbarschaftshilfe. Wir wissen, dass bei vielen Bürgern die Bereitschaft zu einem ehrenamtlichen Engagement besteht, sie sich aber zeitlich und bezüglich der Arbeitsbelastung nicht zu sehr festlegen wollen.

Die Bürgerhilfe bietet ihren Mitgliedern eine sehr gute Möglichkeit, ihr Engagement auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen, z. B. durch die Wahl der angebotenen Hilfsdienste und durch eine individuell abgestimmte Zeiteinteilung. Die der Geschäftsstelle mitgeteilte Zeit für mögliche Hilfsdienste kann zwischen einem halben und mehreren Tagen pro Woche variieren. Die Geschäftsstelle kontaktiert bei einem Hilfeersuchen einen geeigneten Helfer, der dann entscheiden kann, ob er den Auftrag annehmen will und kann (private Termine oder Urlaub etc. gehen vor). Das aktive Mitglied kann daher jederzeit problemlos den Umfang seiner Mitarbeit bei der Bürgerhilfe entsprechend seiner eigenen Situation steuern.

 

Die Bürgerhilfe bietet also eine gute Möglichkeit für einen Einstieg in eine ehrenamtliche Tätigkeit.

 

Nun einige Informationen zur Tätigkeit der aktiven Mitglieder (Helfer/-innen) und die Abwicklung eines Auftrags:

 

1.  Alle aktiven Mitglieder sind ehrenamtlich in der Bürgerhilfe Langenselbold tätig und erhalten keinerlei finanzielle Entgelte bzw. Sachwerte. Jedes Mitglied ist zur Geheimhaltung verpflichtet und unterzeichnet eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung gemäß   § 5 Bundesdatenschutzgesetz (Datengeheimnis).

 

2.  Jedes aktive Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis, der bei jeder Hilfeleistung dem Auftraggeber (Hilfesuchenden) vorzuzeigen ist. Der Ausweis enthält das Foto und den Namen des Auftragnehmers. Die Bürgerhilfe benötigt deshalb vorab ein Bild in Passfoto-Größe.

 

3.  Alle aktiven Mitglieder sind haftpflicht- und unfallversichert.

 

4.  Für jeden Auftrag wird ein Auftragsformular erstellt.

 

5.  Abwicklung eines Auftrages:

Vor dem ersten Auftrag erhalten die neuen Helfer eine kurze Einweisung in die Abwicklung und Abrechnung eines Auftrages in unserer Geschäftsstelle.

 

6.  Kann ein Auftrag krankheitsbedingt nicht durchgeführt werden, informiert der aktive Helfer den Auftraggeber und die Geschäftsstelle umgehend.

 

 

Werden Sie Mitglied in einem netten Team, das das Projekt einer Bürgerhilfe in Langenselbold nach seiner erfolgreichen Gründung auf seinem weiteren Weg begleiten und unterstützen möchte.